Hallo Frau Bader,
ich habe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot und darf nur 4h/Tag arbeiten (gilt bis Beginn des Mutterschutz).
Wie verhält es sich nun zum Jahresende mit meinem Resturlaub aus 2019 (derzeit noch 23 Tage)? Darf ich diesen in das neue Jahr übertragen bzw. habe ich Anspruch diesen auch nach Mutterschutz + Elternzeit noch zu nehmen?
Ich habe gelesen, dass bei einem vollen Beschäftigungsverbot der noch nicht in Anspruch genommene Jahresurlaub auf das Folgejahr bzw. bis nach der Elternzeit übertragen werden darf. Gilt die gleiche Regelung auch bei einem Teilbeschäftigungsverbot?
Oder muss ich meinen Jahresurlaub für 2019 trotz Teilbeschäftigungsverbot auch in 2019 nehmen damit er nicht verfällt.
Besten Dank schonmal!
von
Flausi
am 01.11.2019, 14:41
Antwort auf:
Bei Teilbeschäftigungsverbot Urlaub übertragen möglich?
Hallo,
Sie können den Urlaub jetzt ganz normal nehmen (in Vollzeit wird abgerechnet) oder nach der EZ. § 17 BEEG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Bei Teilbeschäftigungsverbot Urlaub übertragen möglich?
Du kannst bei einem anteiligen Beschäftigungsverbot ganz normal deinen Urlaub nehmen, ohne Unterschied zu "normalen" Jahren. Ob du Urlaub in das neue Jahr übertragen darfst, hängt davon ab wie das bei euch vertraglich/tariflich geregelt ist. Da ist kein Unterschied zu deinen Kollegen.
Falls es nicht ganz klar sein sollte: pro Tag benötigst du nach wie vor einen Urlaubstag. Das Teil-BV hat damit nichts zu tun.
Mitglied inaktiv - 01.11.2019, 14:53
Antwort auf:
Bei Teilbeschäftigungsverbot Urlaub übertragen möglich?
Wieso willst du alle Tage übertragen?
Du wirst derzeit Vollzeit bezahlt und arbeitest nur die Hälfte. Bei Urlaub zählt jeder Tag voll. Was ja auch logisch ist.
Mitglied inaktiv - 01.11.2019, 14:59
Antwort auf:
Bei Teilbeschäftigungsverbot Urlaub übertragen möglich?
du kannst den urlaub ja normal nehmen. daher gilt für dich dies nicht, dass der resturlaub bis ein jahr nach ende der ez übertragen werden kann. wenn du ein volles bv hast und den urlaub daher nicht nehmen kannst, dann ja. da du aber arbeitest nimmst du den urlaub ganz normal. tageweise. wie sonst auch. das teil bv ändert daran nix.
von
mellomania
am 04.11.2019, 06:46