Frage: Bei Krankheit der Mutter

Hallo, ich bin nun seid 5 Monaten Mama. Ich möchte generell mal wissen wie es ist wenn ich mal krank bin (Erkältung, Magen-Darm usw.) wer auf meinen kleine aufpassen kann wenn ich wirklich mal nicht mehr kann weils mir sehr schlecht geht. In meinem Fall sind meine Eltern im Ausland, Schwiegereltern arbeiten und mein Mann auch. Gibt es da irgendwas wo sich mein Mann z.B. freistellen lassen kann ohne seinen eigenen Urlaub in Anspruch nehmen zu müssen??? Ich kenne mich da gar nicht aus. vielen Dank im Voraus

Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 04:38



Antwort auf: Bei Krankheit der Mutter

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Bei Krankheit der Mutter

Nach dem ich mir eine Knieverletzung zugezogen hatte und somit nicht mehr in der Lage war mein Kind selbst zu betreuen , hatte mein behandelnder Artzt einen Krankenschein für die Betreuung meines SOhnes auf meine LG ausgestellt, mein LG musste auf seiner KK lediglich die Umstände kurtz erklären. LG

Mitglied inaktiv - 03.04.2005, 22:24



Antwort auf: Bei Krankheit der Mutter

na da kann ich dir ne story erzählen !!!: mailady hat recht, die eleganteste lösung ist, wenn der papa daheim bleibt, der nimmt unbezahlten urlaub, den die kk bezahlt. genauso ist es bei verwandten bis zum 2. grad. wenn das nicht geht, hast du anspruch auf eine haushaltshilfe, eine bekannte, die du privat organisierst oder eine professionelle, die den angeschlossenen organisationen, wie rotes kreuz, diakonie, caritas angehört. da ich natürlich nicht im voraus wußte, daß ich krank werde, habe ich versucht, am selben tag eine hilfe zu bekommen. ICH HABE MICH DUSSELIG TELEFONIERT und zum teil sehr unfreundliche antworten bekommen, was ich mir denke, von jetzt auf gleich usw. ende vom lied war, daß ich einen freund meines mannes gebeten habe, zu kommen, der seblbständig ist. eine wirkliche hilfe war er nicht, aber ich war froh, daß jemand da war. er bekommt jetzt 5,25€ von der kk...das ist schon ok, aber fazit : MÜTTER DÜRFEN NICHT KRANK SEIN!!! vorsicht, bei einigen kk´s zb bkk´s gibt es diese hilfe erst, wenn man im kh liegt. wir sind bei der techniker und bei der dak, da ist es in ordnung. lg und gute gesundheit vallie

Mitglied inaktiv - 04.04.2005, 08:30



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