Meine Tochter ist jetzt 15 Monate alt, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Mein Arbeitgeber braucht mich jetzt und möchte daß ich wieder arbeiten komme. Bin jetzt am überlegen ob ich 30 % bei ihm arbeiten werde.
Ich darf ja bis zu 30 Std. die Woche wärend der Elternzeit arbeiten.
Frage:
bedeutet das auch, daß ich, wenn ich jetzt 30 % wärend der Elternzeit arbeiten werde, ich wieder einen Anspruch auf meine Vollzeitstelle habe wenn die EZ vorbei ist? Also daß er mich wieder Vollzeit arbeiten lassen muß (wenn ich das möchte), auch wenn er genug Personal hat?
Das wäre mir nämlich sehr wichtig. Mein Chef würde jetzt zwar sagen, ich könne jeder Zeit aufstocken, aber ich weiß aus Erfahrung daß sein Wort bei sowas nichts gilt. Wenn es der Personalspiegel nicht zuläßt, dann bleibe ich auf meiner 30 % Stelle sitzen und mir ist es aber wichtig, daß ich die Möglichkeit habe wieder Vollzeit zu arbeiten.
Lieben Dank schon mal für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 16.01.2009, 15:19
Antwort auf:
Bei Ende der Elternzeit
Hallo,,
nehmen Sie die Befristung mit in den Zusatzvertrag auf! Im Zweifel wird aber nach der EZ der alte Vertrag aufleben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2009
Antwort auf:
Bei Ende der Elternzeit
Egal ob Du jetzt arbeitest oder nicht.
Das Gesetz zu Elternzeit und Elterngeld (BEEG) erlaubt es Dir, daß Du max. 3 Jahre Zuhause bleibst und Dein AG Dir Deinen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz "frehalten = dann wieder zur Verfügung stellen muß.
Wenn Du also vor der geburt VZ gearbeitet hast, MUSST Du sogar erst mal wieder nach den 3 Jahren VZ arbeiten (solange ihr Ech nicht auf was anderes einigt).
Ob Du nun innerh. der EZ TZ arbeitest oder nicht, hat keinen Einfluß auf den damaligen Arbeitsvertrag.
Du solltest nur darauf achten, daß der TZ-Vertrag nur eine Ergänzung zum damaligen Vertrag ist und NICHT daß er diesen vertrag ersetzt.
Lass ihn sicherheitshalber auf die Dauer der TZ befristen (mit Kündigungsmöglichkeit).
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 16.01.2009, 16:50
Antwort auf:
Bei Ende der Elternzeit
Oh, danke, das mit der Kündigungsmöglichkeit wärend der Tz ist ein guter Gedanke, daran hätte ich sicher nicht gedacht. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 19.01.2009, 08:42