Liebe Frau Bader, ich habe folgende Situation: Mein befristeter Vertrag läuft am 31.7.16 aus, ich habe am 28.7.16 Entbindungstermin. Ich würde gerne ab August Wohngeld beantragen. Muss ich die Verdienstbescheinigung (für den Wohngeldantrag), die normalerweise vom Arbeitgeber auszufüllen ist, berücksichtigen? Denn ab August habe ich ja keinen Arbeitgeber mehr. Ich bekomme dann erst Mutterschaftsgeld von der KK und danach Elterngeld. Ich frage mich, wie und ob die Verdienstbescheinigung ausgefüllt werden muss. Die Angaben zum Krankengeld, die von der KK gemacht werden müssen, beziehen sich dann auch auf das Mutterschaftsgeld, das ich nach der Geburt von der KK anstatt vom Arbeitgeber bekomme? Liebe Grüße und vielen Dank
von Lene2190 am 08.06.2016, 12:44