Frage: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Hallo Frau Bader, mich würde interessieren, ob der Arbeitgeber mich bei ihm zu Hause arbeiten lassen kann wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme von meiner Ärztin. Und zwar arbeite ich in der Nuklearmedizin,die Wohnung meines AG befindet sich direkt über der Praxis. Heißt rein theoretisch könnte ich von dort aus Briefe schreiben, Bestellungen machen usw. Wäre das möglich oder würde es nicht gehen da Privatwohnung? Und wenn es gehen würde, könnte ich auch vorschlagen von mir zu Hause aus zu arbeiten? Danke schonmal Grüße Ninja

von Ninja2015 am 20.12.2016, 21:55



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Hallo, wenn er dort ein Büro hat, sehe ich kein Problem. Das BV muss der AG/ Gewerbeaufsichtsamt aussprechen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Wenn das BV aufgrund der Arbeit ist , also Gefahr durch die Nuklearmedizin ist dafür nicht der FA zuständig sondern der Arbeitgeber. Und wenn dir der Arbeitgeber einen Ersatzarbeitsplatz geben kann der keine Gefahr für die Schwangerschaft hat, gibt es kein BV. Die Frage ist also, hast du ein Generelles BV oder ein Individuelles BV. https://www.bkk-aag.de/arbeitgeber/erstattungsverfahren-umlage-2-mutterschaft-und-beschaeftigungsverbot/entgeltfortzahlung-bei-mutterschaft-und-beschaeftigungsverbot.html

von Soie am 20.12.2016, 22:30



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Hallo Soie, Danke für deine Antwort. Ich weiß, dass in so einem Fall normalerweise der AG zuständig wäre. Doch dieser würde mit aller Wahrscheinlichkeit die Strahlung runterspielen,ebenso die leitende MTA. Deswegen war meine Frage auch ob er mich in seine Privatwohnung 'verfrachten' kann. Falls dieser wider erwarten ein Teil-BV ausstellt. danke

von Ninja2015 am 21.12.2016, 06:29



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Privatwohnung ist kein Arbeitsplatz. Da stellt sich schon die Frage der Versicherung. Frau Bader wird das genauer wissen, aber ich würde das nicht wollen. Wenn es in seiner Wohnung gehen sollte, dann kannst Du auch von Zuhause arbeiten. Wohnung des Chefs, ne, das hat für mich einen Beigeschmack.

von Sternenschnuppe am 21.12.2016, 08:39



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Wenn es bei dem BV nur um Gefährdung durch ionisierende Strahlung geht, dann ist eine Umsetzung an einen Büroarbeitsplatz das Richtige. Wo das Büro sich befindet, das ist egal. Home Office macht man von zu Hause aus. Aber in den Privatwohnräumen des Chefs würde ich nicht arbeiten wollen, außer als Haushaltshilfe.

Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 08:44



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Danke für eure Antworten.

von Ninja2015 am 21.12.2016, 10:10



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Die Frauenärztin darf dir aufgrund der Strahlung kein individuelles BV ausstellen, da das Gesetz ja bereits untersagt hat, Schwangere ionisierender Strahlung auszusetzen. Das heißt, diese Art Tätigkeit ist bereits verboten und muss nicht nochmals von einer Ärztin verboten werden.

Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 11:41



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Zur Info vielleicht noch wegen dem Büroarbeitsplatz. Die 'strahlenden' Patienten kommen an jedem Raum der Praxis vorbei. Selbst wenn ich ins Eck gesetzt werde müsste ich ja iwann mal aufs Klo oder allgemein Dinge holen die ich bräuchte. Die Frau des Chefs wäre mit Sicherheit die ganze Zeit in der Privatwohnung dabei :-/ ich arbeite auf Minijob Basis.

von Ninja2015 am 21.12.2016, 11:46



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Strahlende Patienten in der Radiologie kommen in eine geschlossene Station, bis die Strahlung unter einen bestimmten unschädlichen Wert abgefallen ist. Dafür gibt es in Deutschland strenge Vorschriften. Alle anderen "strahlenden" Patienten emittieren Strahlung in einer für Dritte unbedenklichen Dosis. Die Gewerbeaufsicht (Aufsichtsbehörde für Mutterschutz) kann in deinem Fall zur Entscheidung hinzugezogen werden, was die Gefährdung am Arbeitsplatz und die Eignung von Ersatztätigkeiten betrifft. Körperdosimeter dokumentieren außerdem die tatsächliche Strahlenbelastung des Personals.

Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 12:01



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

An Uriah, danke dass du dir so viel Mühe machst. Ich weiß, dass man ein Dosi tragen muss,auch am Bauch an dem man sofort den Wert abliest. Wir sind keine Radiologie und dass die Patienten nicht 'weit' strahlen weiß ich im Grunde auch. Aber mit Baby im Bauch möchte ich wirklich nichts riskieren. Als ich das erste mal schwanger war hatte mein damaliger Chef gleich gesagt nicht mehr röntgen (Orthopädie) ,obwohl man lt.Gesetz auf den Knopf drücken darf. Deswegen auch die Frage wenn meine Ärztin ein BV ausstellt.

von Ninja2015 am 21.12.2016, 12:23



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Die gesetzlichen Vorgaben für werdende Mütter sind sehr streng. Wenn sie eingehalten werden, dann bist du sicher und dein Baby auch. Dann riskierst du da nichts. Den Röntgen-Knopf außerhalb des Kontrollbereiches zu drücken, ist mit keiner Strahlungsbelastung verbunden. Mehr kannst du nicht verlangen. Wenn du trotz Ausschluß aller Gefährdungen nicht arbeiten möchtest, dann erlischt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Es steht dir auch frei zu kündigen. Aber die FÄ darf dir dafür KEIN BV ausstellen.

Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 12:29



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Uriah,klar sind die Vorgaben streng und niemand behauptet ich wolle nicht arbeiten. Lies bitte meine Frage genau durch. Und du kennst meinen Chef nicht. Er verweigert sogar der minderjährigen Azubine aus dem Raum zu gehen wenn die Durchleuchtung an ist. Bist du MFA oder MTA? Ich weiß wieviel Strahlung man bei einem Flug abbekommt und bla bla bla. Es wird dort mit offenen Nukliden gearbeitet. Und wenn der Strahlenschutzbeauftragte zustimmt darf ich auch in den Kontrollbereich...

von Ninja2015 am 21.12.2016, 12:41



Antwort auf: Bei BV in Wohnung vom AG arbeiten?

Die Frage nach dem Büroarbeitsplatz war beantwortet. Ansonsten solltest du die Gewerbeaufsicht hinzuziehen, was die übrigen Gefährdungen betrifft.

Mitglied inaktiv - 21.12.2016, 12:47



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