Frage: Behindertenausweis

Hallo, wir haben einen 1jährigen Sohn mit Siver-Russel-Syndrom (Kleinwuchsform). Würde es Sinn machen, für ihn einen Behindertenausweis zu beantragen? Falls ja, welche "Vorteile" bringt dieser Ausweis? Danke Claudia

Mitglied inaktiv - 23.09.2003, 14:48



Antwort auf: Behindertenausweis

Hallo, das kommt auf den Grad der Behinderung an. Er kann uU umsonst öff. Verkehrsmittel nutzen, Sie können auf Behindertparkplätzen parken und evtl. Steuervorteile wegen der Mehrkosten geltend machen. Auch kann er evtl. andere finanzielle Zusatzansprüche gegen den Staat haben.Das EG ist evtl. höher. Im Berufsleben kann ein Behindertenausweis einen Nachteil darstellen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2003



Antwort auf: Behindertenausweis

Hallo, also ein Behindertenausweis muss nicht unbedingt ein Nachteil im Berufsleben sein. Es ist eher so, dass es schon Arbeitgeber gibt, die einen Behinderten einstellen wollen, aber es gibt nicht genug behinderte Bewerber. Man muss auch gar nicht angeben, dass man einen solchen Ausweis hat, es sei denn ,die Behinderung ist ein Hindernis für den Job. Ist man erstmal im Berufsleben drin, bekommt man viele technische Hilfmittel bezahlt. Außerdem sind die Behinderten die einzige Gruppe in Deutschland, die Anspruch auf eine Arbeitstelle haben, wenn auch in den Behindertenwerkstätten, jeder Behinderte der dort einen Antrag stellt, bekommt dort Arbeit. Also auch im Erwerbsleben gibt es viele Vorteile.

Mitglied inaktiv - 23.09.2003, 19:06



Antwort auf: Behindertenausweis

Hey, man hat schon ein finanziellen Vorteil, es gibt sowas wie einen Behinterenfreibetrag, der Auf der Lohnsteuerkarte iengetragen werden kann, oder bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden kann. Wie hoch lder FB ist liegt an dem Grad der behinderung und an den Kennzeichen. Einzelheiten kann ich Dir leider nicht nennen, aber frag mal im Forum kranke und behinderte Kinder, da gibts " Profis" Wie sich ein Behindertenausweis im Berufleben auswirkt ist bei einem 1- jähirgen sicher noch nict relevant, da der Ausweis nicht fürs ganze Leben gilt, sondern ich glaube zunächst bis zum 6. Lebensjahr. Außerdem gibt es staatl. Zuschüsse bei Hausbau. Parkausweis gibt es nur auf ausdrücklichen Antrag und wenn das Kind nicht laufen kann. GGF. kann man auch KFZ-Steuern sparen, wenn das Auto hauptsächlich für dasKind genutzt wird. Du siehst ein komplexes Thema. Ansprechpartner für Fragen wäre z.B. die Lebenshilfe, in vielen Städten gibt es Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen ggf.auch Behindertenbautfragte , vielleicht findest Du auch einen kompetenten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Alles Gute Sabine

Mitglied inaktiv - 23.09.2003, 20:12



Antwort auf: Behindertenausweis

Hallo, ja, das mit dem steuerlichen Vorteil hatte ich ja geschrieben. Theoretisch stimmt das mit dem Arbeitsrecht von Chris-praktisch habe ich aber leider eine andere Erfahrung gemacht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2003