Hallo Frau Bader,
unser errechneter ET laut FA ist der 11.1.20. Mein Mutterschutz beginnt am 30.11.19 und endet am 08.03.20. Anschließend möchte ich direkt 1 Jahr in Elterzeit gehen, diese ja dann am 09.03.20 beginnen möchte. Endet dann die Elternzeit am 8.3.21? Ist das korrekt?
Vielen Dank!
von
geri87
am 28.10.2019, 17:55
Antwort auf:
Beginn und Ende der Elternzeit
Hallo,
so wie Sie es möchten. Eigentlich endet 1 Jahr EZ am 1. Geburtstag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Beginn und Ende der Elternzeit
Nicht ganz, EZ beginnt ab Geburt. genau wie sie spätestens am Tag endet bevor dein Kind 3 Jahre alt wird und eben nicht 3 Jahre plus Mutterschutz. Da das so schwammig ist und man nie weiß wo von den andere ausgeht, empfiehlt es sich genaue Daten zu nennen. EZ kannst du Tag genau nehmen so wie es dir passt, das muss nicht in Lebensjahren oder - Monaten genommen werden. Nur für das Elterngeld ist es wichtig auf Lebensmonate zu achten.
Mein Rat, falls du dir nicht sicher bist das du wirklich zu 1000% dann in VZ einsteigen willst, nehme 2 Jahre EZ. Mit dem Hinweis das du deinem AG ab März21 wieder in TZ innerhalb der EZ zur Verfügung stehst. Den du darfst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten und niemand kann dir sagen ob du wirklich eine Kinderbetreuung findest für VZ. Zudem darf man in der EZ, selbst wenn man arbeitet, nicht gekündigt werden und könnte auch woanders arbeiten wenn der AG keine geeignete Stelle anbieten kann. Für das EG dagegen spielt es keine Rolle und das endet wenn du Basis-EG nimmst so wieso spätestens am ersten Geburtstag. Außer du bist Alleinerziehend oder absoluter Härtefall und könntest 14 Monate EG nehmen. Wovon ich jetzt erst einmal nicht ausgehe. Problem ist vor allen, du musst dich bei der ersten Meldung der EZ verbindlich für 2 Jahre festlegen, kommt dann später was dazwischen und du musst verlängern weil eben als Beispiel doch keine Kinderbetreuung, dann muss der AG dem nicht zustimmen. In einem solchen Fall müsstest du im schlechtesten Falle kündigen. Ohne AG aber keine EZ, heißt es benötigt eine Lösung für die Kranklenversicherung.
Berücksichtige auch, wenn dein Kind nicht am 11.1 geboren wird sondern später, evtl auch dann wenn früher wegen Frühgeburt, verschiebt sich dein kompletter Mutterschutz und EZ. Deshalb bietet es sich an als Frau die EZ erst dann mitzuteilen wenn das Kind geboren wurde. Dafür hast du die erste Woche nach Geburt mindestens Zeit. Und die wenigsten Kinder kommen pünktlich. So kannst du dann wirklich ein genaues Datum nennen, in deinem Falle dann eben wenn es kommt wie du planst den 9.3.2021. Wobei, weil wie gesagt wenn du kein EG mehr bekommst, du auch den 1.03 nehmen könntest, den 15.03 oder jeden beliebigen anderen Tag bis zum 3ten Geburtstag.
von
Felica
am 28.10.2019, 19:21
Antwort auf:
Beginn und Ende der Elternzeit
EZ kannst du bis zu Jahre bis max. zum 8.Geb. deines Kd. nehmen. Gleiches steht dem KV zu.
EG gibt es für max. 14 Mon., wobei ein Elternteil max. 12 Mon. beziehen kann.
Gehen wir von deinen genannten Daten aus, so kannst du vom 11.01.20-9.03.21 nehmen, insofern du nicht im 14 Lebensmon. EG beziehst und dafür 2 andere Mon. aussetzt. Ist das der Fall, dann müsstest du EZ bis zum 10.03.21 nehmen, weil EG nur auf volle Monate ausgezahlt wird. Beziehst du due ersten 12 Mon. EG, so kannst du anschließend frei entscheiden, bis zu welchem Tag du in EZ gehst.
Bedenke aber, wenn du unter 2 Jahre in EZ gehst und verlängern möchtest, brauchst du dafür die Zustimmung vom AG. Nimmst du direkt 2 Jahre EZ und möchtest verlängern, so geht das ohne Zustimmung des AG. In beiden Fällen musst du die Verlängerung der EZ mind. 7 Wochen vorher schriftlich mitteilen. In der EZ darfst du bis zu 30Std./Woche arbeiten. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz kann es hilfreich sein. TZ-Arbeit solltest du frühzeitig ankündigen . Sollte der AG dir keine geben können, so darfst du während der EZ diese auch beim anderen AG ausüben.
Restliche EZ kannst du dir taggenau übertragen lassen und noch bis zum 8.Geb. des Kd. nehmen.
von
Ani123
am 29.10.2019, 00:12
Antwort auf:
Beginn und Ende der Elternzeit
Elternzeit beginnt rein rechtlich am Tag nach dem Mutterschutz.
Kommt das Kind termingerecht beginnt die Elternzeit also am 09.03.20. 00:00 Uhr
§16 Abs. 1 BEEG
...
Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet.
...
Beantragt man 1 Jahr Elternzeit endet diese am 08.03.21 24:00 Uhr.
Bedenke aber, willst Du 12 Monate Basis-EG beziehen, gibt es nur Geld bis zum. 1 Geburtstag (letzte Auszahlung einen Monat vorher, (Ca. 11.12.20) denn Mutterschaftsleistungen werden angerechnet. §3 Abs. 1 Nr. 1 BEEG
Möchtest Du 12 Monate Basis-EG beziehen und nicht ohne "Geld" dastehen zum Schluss, dann endet die EZ am Tag vor dem ersten Geburtstag 24:00 Uhr.
Letztlich kannst Du jedes x beliebige Datum als Ende der EZ bestimmen. Der 8.03.21 geht also...
Die Frage ist, was möchtest Du :-)
von
HeyDu!
am 29.10.2019, 03:31