Hallo Fr. Bader, danke für die Antwort auf meine ersten Frage. Nun habe ich noch eine... Wenn mein Kind am 12.05.13 zur Welt kommt,dann beginnt die Elternzeit ja auch ab dem 12.05.?!Richtig?Würde heißen das ich meinem Arbeitgeber 7 Wochen vor der Geburt sagen muß wie lange ich zu hause bleibe?! Spielt da mein Beschäftigungsverbot irgendeineine Rolle? D.h.die Elternzeit fällt in die Zeit des Mutterschutzes?! Wie lange bekomme ich dann Mutterschaftsgeld? Das Elterngeld kann ich ja erst nach der Geburt beantragen. Was bekomme ich dann in den ersten Wochen nach der Geburt? Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld und Kindergeld? Und wenn das Mutterschaftsgeld wegfällt,bekomme ich ja dann auch nur Kindergeld und Elterngeld?! Wenn das so ist,ist es recht wenig.... Mit freundlichen Grüßen Chrissy
von Chrissy0815 am 10.01.2013, 18:44