Beginn der Elternzeit ab Geburtstermin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beginn der Elternzeit ab Geburtstermin

Hallo... Ich würde gern ab der Geburt meiner Tochter mit meiner Frau zusammen Elternzeit nehmen. Mein problem ist, dass mein Arbeitgeber sagt, dass er einen festgelegten Termin haben möchte, ab dem ich dann Elternzeit nehme ( egal ob mein Kind an dem Tag zur Welt kommt oder nicht ). Wo finde ich jetzt die gesetzliche Regelung?

von M.Block am 22.01.2013, 20:17



Antwort auf: Beginn der Elternzeit ab Geburtstermin

Hallo, Sie können in den Antrag ja nur "voraussichtlicher ET" schreiben. wenn das Kind später kommt hätten Sie ansonsten Elternzeit ohne Kind, was nicht möglich ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2013



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