Liebe Frau Bader, noch eine Frage: Mein Kind wird Mitte April 2 Jahre alt und ich habe EZ für 3 Jahre beantragt mit der Option TZ in EZ, eigentlich bereits ab September 2010. Mein AG hat aber Probleme gemacht, wollte es nicht genehmigen - jetzt hat er es sich überlegt und möchte sich einigen, möchte aber dass ich bereits am 01.04. beginne - ich möchte ab 15.04. Kann er das verlangen? Ich habe vorher keine Betreuungsmöglichkeit für meine beiden Kinder. Man nimmt doch eigentlich 1, 2 oder 3 Jahre EZ und 2 Jahre sind ja am 01.04. noch nicht beendet. Er hat im März 2009 an meinem letzten Urlaubstag, 1 Tag VOR meinem Mutterschutzbeginn und somit vor der Geburt meines Kindes und vor meiner Elternzeitanmeldung eine Ersatzkraft für 2 Jahre (Vollzeit) eingestellt und das obwohl wir so verblieben waren im Gespräch, daß ich 1 Jahr auf jeden Fall zu Hause bleiben werde und die weitere Ausgestaltung noch nicht wisse und mich dann nach der Geburt melden sollte - was ich schriftlich tat mit meiner Elternzeitanmeldung, dieses auch gleich mit Teilzeitbegehren, eigentlich ab Juni 2010 (nach 14 Monaten, da alleinerziehend). Ich habe dann nachgegeben und mich einverstanden erklärt, erst ab April 2011 zu arbeiten - aber wie gesagt, ich möchte ab 15.04., mein AG ab 01.04. Entscheide nicht ich, wann ich beginne - hat mein AG ein "Direktionsrecht"? LG
Mitglied inaktiv - 22.12.2010, 03:53