Frage: Beginn Mutterschutz

Hallo Frau Bader, mich würde interessieren ab wann man in der Schwangerschaft von dem Arbeitgeber freigestellt werden muß? Ich arbeite im Einzelhandel-Verkauf u gehe einer stehenden Tätigkeit nach. Meine Wo-Arbeitszeit beträgt 40 Std. Ein langer Arbeitstag erstreckt sich über den Zeitraum von 9.30 bis 19 uhr mit einer halben Std Pause. Welchen Pausenanspruch hätte ich ab dem Beginn einer Schwangerschaft? Werden mir alle Pausen von meinen Gesammtstunden abgezogen, so dass ich diese wieder reinarbeiten müßte? LG verena1982

von verena1982 am 02.12.2013, 11:01



Antwort auf: Beginn Mutterschutz

Hallo, je nach Schwangerschaftswoche erhalten Sie ein Beschäftigungsverbot. Reden Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt! Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2013



Antwort auf: Beginn Mutterschutz

Man muss gar nicht freigestellt werden! Lies bitte mal das Mutterschutzgesetz. Das ist recht übersichtlich und recht einfach. Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.12.2013, 11:47



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