Liebe Frau Bader, ich habe gelesen, dass die Elternzeit nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist beginnt, die Mutterschutzfrist aber auf die Elternzeit angerechnet wird. Bei meinen Zwillingen wird die Elternzeit also 12 Wochen nach der Geburt beginnen. Welchen Termin (Startdatum) setze ich denn nun in den "Antrag" auf Elternzeit? Den Tag der Geburt oder den ersten Tag nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist? Danke für Ihre Antwort und viele Grüße
von Hanna-Maria am 22.06.2016, 09:49