Befristung - ohne/mit Sachgrund - Verlängerung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristung - ohne/mit Sachgrund - Verlängerung

Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 01.10.2017 bis 31.07.2019 befristet eingestellt OHNE Sachgrund. Nun soll ich ab 01.08.2019 eine Verlängerung bekommen, aber wieder nur befristet bis 31.12.2019 (danach ist Beginn Mutterschutz). Kann mein Arbeitgeber mich ohne weiteres ohne Sachgrund so weiterbefristen? Oder braucht er jetzt einen Sachgrund (den er auch hätte, aber ich frage mich, ob das geht, erst ohne Sachgrund und dann mit Sachgrund). (Ich hätte natürlich gern einen unbefristeten Vertrag) DANKE!

von Vivi.1981 am 03.06.2019, 16:26



Antwort auf: Befristung - ohne/mit Sachgrund - Verlängerung

Hallo, Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds ist gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG maximal bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis dahin kann der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Nach Ablauf der 2-Jahres-Grenze eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Sachgrund kann ein befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund folgen. Bei Vorliegen eines Sachgrundes kann mehr als drei Mal und für länger als zwei Jahre befristet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2019



Antwort auf: Befristung - ohne/mit Sachgrund - Verlängerung

Ohne Sachgrund kann er dich nur bis max. 30.09.19 verlängern (2 Jahre).

von KielSprotte am 03.06.2019, 16:30



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