Frage: Befristung mit Personenbezug

Hallo Frau Bader, ich bin befristet beschäftigt. Es ist ein Sachgrund (Beschäftigungsverbot/Mutterschutz, Elternzeit) angegeben sowie der Name der Kollegin (A), die ich vertrete. Für eine weitere Schwangere Kollegin (B) wurde ebenfalls eine Vertretung mit Sachgrund und Angabe der Person eingestellt. Ich plane eine Schwangerschaft und hoffe sehr auf eine (befristete) Vertragsverlängerung. Es ist bereits bekannt, dass B länger als A in Elternzeit geht. Ich hoffe, sie zu vertreten. Kann ein Vertrag mit Sachgrundbefristung auch ohne Nennung der zu vertretenden Person ausgestellt werden? Vielen Dank!

von EzBez am 12.06.2019, 20:08



Antwort auf: Befristung mit Personenbezug

Hallo, sollte nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Befristung mit Personenbezug

Nein, bei einer personenbezogenen Vertretung muss die betreffende Person auch benannt werden.

von KielSprotte am 13.06.2019, 07:33