Befristung der Teilzeitbeschäftigung nötig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristung der Teilzeitbeschäftigung nötig?

Hallo! Ich bin Beamtin im Land Berlin. Nach 3 Jahren Erziehungsurlaub (vorher hab ich voll gearbeitet) möchte ich nun mit 20 Stunden wieder anfangen zu arbeiten. Muss ich diese Teilzeitbeschäftigung auf z.B. 1 Jahr befristen? Oder hab ich jederzeit die Möglichkeit, die Stundenzahl ggf. zu erhöhen oder zu reduzieren? Wissen Sie da vielleicht auch noch die Rechtsgrundlage, damit ich sie in meinem Antrag nennen kann? Ganz vielen Dank für Ihre Mühe und vile Grüße Wuki

Mitglied inaktiv - 26.09.2007, 06:28



Antwort auf: Befristung der Teilzeitbeschäftigung nötig?

Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2007



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