Hallo! Ich bin Beamtin im Land Berlin. Nach 3 Jahren Erziehungsurlaub (vorher hab ich voll gearbeitet) möchte ich nun mit 20 Stunden wieder anfangen zu arbeiten. Muss ich diese Teilzeitbeschäftigung auf z.B. 1 Jahr befristen? Oder hab ich jederzeit die Möglichkeit, die Stundenzahl ggf. zu erhöhen oder zu reduzieren? Wissen Sie da vielleicht auch noch die Rechtsgrundlage, damit ich sie in meinem Antrag nennen kann? Ganz vielen Dank für Ihre Mühe und vile Grüße Wuki
Mitglied inaktiv - 26.09.2007, 06:28