Frage: Befristetes AV

Liebe Fr. Bader, habe am 01.01.01 eine neue Stellung angefangen.Leider steht im Arbeitsvetrag dass die ersten 6 monate befristet sind.Einen Tag vor Ablauf dieser Frist (29.06) wurde der Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung entlassen.Daraufhin wurde das befristete AV 3 monate verlängert (Grund:neuer GF kennt mich ja nicht).In dieser Zeit stellte sich heraus das ich schwanger bin.Anfang September hat man mir schriftlich anggeboten, den Vetrag bis zum 31.01.02 zu verlängern.Sollte ich einwilligen erhalte ich einen Bonus von 20.000,- im Januar 2002.Ich willigte ein und es wurde schriftlich bestätigt, dass der neue Vertrag in der "Mache" wäre.Seit letzter Woche Donnerstag bin ich leider krankgeschrieben (bis einschl.heute), auf Grund der SS.Héute erhielt ich nun ohne Vorankündigung ein "Einwurf-Einschreiben" meiner Firma in der mir mitgeteilt wird, dass das mir unterbreitete Angebot nun ausdrücklich widerrufen werde und mein AV wie gehabt zum 30.09. endet und ich mit sofortiger Wirkung freigestellt sei (Resturlaub) Geht das so einfach? Das schriftliche Angebot liegt mir von der GF vor.Kann der Arbeitgeber so ohne weiteres dieses zurückziehen? Macht es Sinn einen Anwalt aufzusuchen und eine Klage anzustreben? Wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort Vielen Dank Sabine Lennertz

Mitglied inaktiv - 21.09.2001, 18:18



Antwort auf: Befristetes AV

Liebe Sabine, ein Angebot ist, wenn nichts ausdrücklich anderes dabei steht oder es befristet ist, verbindlich. Wenden Sie sich an einen Kollegen von mir. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2001