Hallo Frau Bader,
meine Schwester (nicht verheiratet) steht in einem befristeten Arbeitsverhältnis und ist nun schwanger.
Mutterschutz beginnt am 22.11.
Arbeitsverhältnis endet am 23.11.
eine Verlängerung ist durch die schwangerschaft wohl auszuschließen.
Zahlt der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld oder muss das die Krankenkasse oder gar das Arbeitsamt übernehmen?
Und auf was muss sie bei der Krankenversicherung achten?
VLG
Marina
Mitglied inaktiv - 02.08.2007, 09:06
Antwort auf:
befristetes AV - Mutterschutz?
Hall,
nachdem der Vertrag zu Ende ist, übernimmt die KK.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2007
Antwort auf:
befristetes AV - Mutterschutz?
Habe fast das gleich Verhältnis....
Wenn der MuSchu noch VOR Beendigung des AV angeht, dann zahlt bis zum Ende des AV der AG das MuSchu-GEld, also bei ihr eben genau einen Tag.
danach übernimmt ihn die KK in höhe des Krankengeldes.
Mitglied inaktiv - 02.08.2007, 12:48