ich bin in der 6 ssw und habe beschaftigungdverbot. würde eigentlich am 04.03.14 meinen unbefristeten arbeitsvertrag bekommen habe nun angst dass die firma den vertrag auslaufen lässt. Darf die firma mir schriftlich im beschaftigungsverbot mitteilen dass der arbeitsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird? Wenn ja wann muss dieser bei mir eintreffen damit es rechtsgültig ist?
von
merima
am 17.01.2014, 00:30
Antwort auf:
befristeter arbeitsvertrag
Hallo,
wenn Sie icht beweisen können, dass der AG Ihnen die Verlängerung zugesichert hat, muss er ganr nichts tun - der Vertrag läuft aus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2014
Antwort auf:
befristeter arbeitsvertrag
Dein Vertrag ist befristet und solange Du keine schriftliche Verlängerung hast läuft der einfach aus, so wie es im Vertrag steht.
Ich gehe davon aus, Du hast Dich schon beim Arbeitsamt gemeldet ?
Hast Du irgendwas schritlich dass er verlängert werden soll ?
von
Sternenschnuppe
am 17.01.2014, 09:57