Sehr geehrte frau bader, ich bin im oeffentlichen dienst taetig, aber mein arbeitsvertrag ist nur bis 12/2010 befristet! Was soll ich jetzt am besten machen? Beantrage ich 1 jahr elternzeit? Oder nur bis dez.10? Muss ich Mich ab januar 2011 a'los melden? Bekomme ich elterngeld fuer 1 jahr auch wenn ich ab 12/2010 ohne arbeitgeber bin? Ich bin ziemlich ratlos wie ich jetzt vorgehen soll! Kann ich 1 jahr elternzeit beantragen und 1 jahr aufheben fuers erste schuljahr?
Ebenfalls hab ich seit dezember ein beschaeftigungsverbot bis zur geburt und danach bin ich ja auch nicht mehr an meinem arbeitsplaz. Habe ich jetzt noch urlaubsanspruch? Wenn ja, fuer wie lange? Bis dez2010 oder bis entbindung?? Mein entbindumgstermin ist der 17.5.10! Wird der urlaub dann ausbezahlt? Nehmen kann ich ihn ja nicht mehr!
Sorry fuer die wirren fragen ich hoffe sie koennen Mir helfen?!? Freundliche gruesse sabine
Mitglied inaktiv - 15.04.2010, 22:10
Antwort auf:
Befristeter arbeitsvertrag, elternzeit, urlaub
Hallo,
der Vertrag endet autonatisch, egal ob EZ oder nicht, und damit endet auch die EZ. Sie können sich arbeitslossuchend melden, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Urlaubsansprüche haben Sie trotz BV
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2010
Antwort auf:
Befristeter arbeitsvertrag, elternzeit, urlaub
Hallo Sabine!
Ja, du bekommst Elterngeld für 12 Monate. (Selbst wenn du am Tag der Geburt ohne Arbeit wärst). Wichtig ist dabei das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. (Müsst bei dir April sein).
Du kannst deswegen auch 1 Jahr Elternzeit "anmelden". Allerdings läuft deine Elternzeit bei dem AG ja nur bis 12/2010. Für die restliche Zeit, die du Elternzeit haben willst, musst du dich (ja sowieso) arbeitslos melden. Dann bist du arbeitslos in Elternzeit. Stehst also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Du kannst auch 2 oder 3 Jahre anmelden, (meines Wissens nach) erhältst du während der Elternzeit allerdings kein Arbeitslosengeld.
Für das Jahr, das du für das 1. Schuljahr aufheben willst, müsstest du bei deinem AG die Übertragung über das dritte Jahr hinaus beantragen. Hier muss der AG zustimmen. Da dein jetziger AG wohl nicht dein AG zum "Einschulungsjahr" sein wird, kannst du es jetzt/bei ihm natürlich nicht beantragen.
Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende deines Mutterschutzes.
(auch beim Beschäftigungsverbot!)
Kommt dein Baby pünktlich geht der bis Mitte Juli.
Du hast also einen Anspruch auf Urlaub bis einschließlich Juli
Jahresurlaub geteilt durch 12, mal 7 = Urlaubsanspruch für 2010.
Wenn ich es richtig weiß, bleibt dir nur die Auszahlung des Urlaubs.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 01:39