Hallo Frau Bader,
eine Frage: mein Arbeitsvertrag läuft ziemlich genau mit dem Geburtstermin aus. Dass ich vorher 6 Wochen in Mutterschutz gehen kann ist mir klar. Aber die Wochen nach Vertragsende? Welche Ansprüche habe ich (also, kann ich mich dann beispielsweise arbeitslos melden und bekomme Arbeislosengeld? die Leistungen, die sonst vom Arbeitgeber übernommen werden, zahlt die dann das Arbeitsamt?)
Bzw. wo kann ich mich da erkundigen, welche Möglichkeiten ich habe?
vielen Dank
Isabell
Mitglied inaktiv - 19.08.2003, 14:33
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Hallo,
das AA zahlt das MG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2003
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Hallo Isabell,
ich glaube, wenn zu Beginn des Mutterschutzes ein Arbeitsverhältnis bestand, dann muss Dein AG Dir bis zum Ende des Mutterschutzes (8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) noch die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Deinem jetzigen Nettogehalt zahlen. Schau mal unter www.bmfsj.de (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Da gibt es eine Broschüre zum Mutterschutz zum downloaden. Da steht es genauer drin. Dort gibt es auch noch andere hilfreiche Broschüren (Erziehungsgeld, Elternzeit).
Zum Thema Arbeitslosengeld kann ich leider nichts sagen.
LG Daniela
Mitglied inaktiv - 19.08.2003, 14:49