hallo. mein Arbeitsvertrag läuft in ein paar Monaten ab. was wäre wenn ich jetzt schon schwanger wäre und der vertrag nicht verlängert wird. ich habe 2 jahre in der Firma gearbeitet.
ich würde ja dann in der elternzeit arbeitslosengeld anstatt elterngeld bekommen oder?
und arbeitslosengeld ist in dem falle deutlich weniger als elterngeld oder?
mfg
von
aaas
am 30.10.2019, 13:07
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Hallo,
während der SchwS bekommen Sie ganz normal ArbGeld 1. Mit beginn des Mutterschutzes eben dann weiter in Höhe von Krankengeld von der KK.
In der eZ EG - was aber, je nach Dauer der Arbeitslosigkeit vor der Geburt, niedriger sein wird. Monate mit ArbGeld 1 zählen mit 0 e in die Berechnung ein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2019
Antwort auf:
befristeter Vertrag
Das kommt darauf an.
Ist der Arbeitsvertrag vorbei und du bist schwanger, musst du ALG beantragen. Allerdings musst du bedenken, dass ALG das Elterngeld mindert.
Nach Geburt gibt es erst Elterngeld und dann evtl der restliche Anspruch auf alg
Mitglied inaktiv - 30.10.2019, 13:15