Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich selbst versucht in die Materie hineinzulesen, bin aber nicht so ganz schlau draus geworden. Ich hatte letztes Jahr wegen einem familienbedingten Umzug eine neue Stelle mit einem befristeten Arbeitsvertrag angetreten. Der Arbeitsvertrag läuft nun am 31.03.2016 aus. Ich bin nun wieder schwanger mit ET 06.07.2016. D.h. der Arbeitsvertrag läuft vor dem Mutterschutz aus. Beim Arbeitsamt hab ich schon gemeldet, dort wurde mir nur gesagt, ich Fall unter eine Sonderfallregelung und brauch keinen Termin. Ich soll einfach nur persönlich vorbeikommen und mich rechtzeitig arbeitslos melden. Ich frag mich nun, wer was für welchen Zeitraum übernimmt. Ich habe schon gelesen, dass mir die Monate Arbeitslosigkeit mit 0,- EUR auf das Elterngeld angerechnet werden (was ich schon unfair finde, da ich bisher nie arbeitslos war). Ist das nun der Zeitraum bis Mutterschutz oder bis ET, der mit 0,- EUR angerechnet wird. Ich danke schon einmal für Ihre Antworten, sind ja doch einige Fragen. Mfg
von bruja821 am 18.02.2016, 09:38