Hallo Frau Bader, mein befristeter Vertrag läuft etwa drei Monate nach der Geburt aus. Muss ich mich dann schon direkt bei der Arbeitsagentur melden, um Ansprüche auf ALG I zu sichern? Oder genügt es, sich erst nach dem Ende des Elterngeldbezugs dort zu melden, wenn ich also tatsächlich für eine Vermittlung zur Verfügung stehe? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 23.04.2009, 18:45