Guten Tag,
angenommen ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (Krankheitsvertretung) für 1/2 Jahr. Innerhalb dieser Zeit (z.B. nach 2 Monaten) werde ich schwanger und bekomme ein Beschäftigungsverbot.
Dann erhalte ich, bei einem Beschäftigungsverbot ja noch für 4 Monate weiter mein Gehalt.
Der Vertrag würde dann aber mit Sicherheit nicht verlängert ( nach den 6 Monaten), aufgrund der Schwangerschaft.
Hätte ich dann nach diesen 6 Monaten Ansprüche auf Geld ( z.B. vom Arbeitsamt?) Ich könnte mir ja aufgrund des Beschäftigungverbots keine neue Stelle suchen und würde so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
carla10
am 03.08.2011, 11:46
Antwort auf:
Befristeter Vertrag in Schwangerschaft
Hallo,
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Do kument/E-Mail-Info-2010-11-23.html
Liebe Grüsse,
NB
P.S. Wenn der Link nicht klappt, haben sich Leerzeichen eingeschmuggelt
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2011
Antwort auf:
Befristeter Vertrag in Schwangerschaft
Das kommt drauf an, warum es das BV gibt.
Dieses bekommt man ja nur, wenn es an der Arbeit liegt, dass diese dem Kind und Dir schadet.
Hast Du den 6 Monatsvertrag in einer Chemiefabrik, so könntest Du dennoch im Verkauf / Büro arbeiten, dann bist Du auch einsetzbar.
Wie ich hier aber schon oft gelesen habe weisen die Ämter in so einem Fall gerne die Verantwortung von sich.
Im Endeffekt landet man dann wohl meist beim ALGII als Grundsicherung.
Wenn die Zeiten aber so eintreffen wie von Dir geschildert, dann bist Du beim Auslaufen des Vertrages ja gerade mal im 4. Monat, arbeitssuchend melden musst Du Dich im 1. Monat ( 3 Monate vor Ablauf des Vertrages ).
Von daher würde ich dem Arbeitsamt erstmal gar nichts von der Schwangerschaft sagen.
Dann bist Du vermittelbar und hast Anspruch auf ALGI.
Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 12:03