Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir einen bis zum Ende der Elternzeit befristeten Vertrag über 15 Std/Woche vorgelegt. Darin steht der Satz "Auch während des befristeten Arbeitsverhältnisses ist eine ordentliche Kündigung möglich." So weit, so gut. Würde sich eine eventuelle Kündigung aber dann auch auf meinen ursprünglichen Vertrag von vor der Elternzeit auswirken oder bliebe dieser davon unberührt? Vielen Dank für eine kurze Antwort & freundliche Grüße Andrea
Mitglied inaktiv - 24.01.2010, 17:27