Befristeter Minijob-vertrag = kein Mutterschaftsgeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Minijob-vertrag = kein Mutterschaftsgeld?

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger (5ssw) und habe einen befristeten Arbeitsvertrag in einem Minijob, der Mitte Juni abläuft (es war ein 1-Jahresvertrag). Ich bin über meinem Mann (der einen Vollzeitjob hat) familienversichert und habe jetzt gelesen, dass mir kein Mutterschaftsgeld zusteht? Gibt es andere Unterstützungen in meinem Fall? Ich war vor ein paar Jahren schon mal arbeitslos und da hieß es, dass mein Mann "zu viel" verdient, sodass ich da schon keine Leistungen beziehen konnte. Bin total verzweifelt, weil ich nicht weiß wie wir es geldlich schaffen sollen, da mein Mann auch das Haus abbezahlen muss und somit nicht viel übrig bleibt. Liebe Grüße

von Sasu84 am 03.04.2014, 11:10



Antwort auf: Befristeter Minijob-vertrag = kein Mutterschaftsgeld?

Hallo, nur www.mutterschaftsgeld.de Evtl. ergänzendes H IV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



Antwort auf: Befristeter Minijob-vertrag = kein Mutterschaftsgeld?

noch mal stellen. Leider muss man sich es "leisten" können, kinder zu kriegen/haben. Sehen wir gerade jetzt. Mann arbeitet kurz und uns fehlen im Durchschnitt 300 - 400€ netto im Monat... aber wir verdienen trotzdem noch zu viel... auch Haus zum abbezahlen... und ein Kind... Versucht Euch ggf. jetzt schon ein Polster zuzulegen für "Notzeiten"... LG Peeka,

von peekaboo am 03.04.2014, 13:01



Antwort auf: Befristeter Minijob-vertrag = kein Mutterschaftsgeld?

Kein Mutterschaftsgeld stimmt so nicht. Es gibt die Option einer Einmalzahlung von IMO 210 €. Und dann eben sofort ab geburt des Kindes halt Elterngeld. Zudem kannst Du ja schauen ob du noch was findest, Schwangerschaft ist ja recht frisch. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat halt nur der, der auch in die entsprechende Kasse einzahlt, eben genau wie das reguläre Mutterschaftsgeld. Bliebe Hartz4, und da ist dann halt im Gegensatz zum Arbeitslosengeld1 das Einkommen aller im haushalt lebenden Personen relevant. Wenn ihr da grenzwertig wart, könnte es nach der geburt des KIndes jetzt evtl langen so das ihr da Unterstützung bekommen. Gleiches gilt für erhöhtes Kindergeld und Wohngeld. Jetzt in der Schwangerschaft kannst Du prüfen lassen, ob Du anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung hast, sei es bei der ARGE, bei der Diakonie, kath. Frauen. Dafür einfach auch mal bei ProFamilia nachfragen. Da werden auch Kredite usw mitberücksichtigt, und Fragen kostet nichts. Muß aber IMO bis zur 20ten SSW gemacht werden. Ich halte auch aus diesen Gründen die 450€-Jobs für Frauen für den absoluten Mist, besser einen Teilzeitvertrag und dann sich entsprechend selbst versichern, wenn man nicht freiwillig trotz 450€ einzahlt. Elterngeld werden ihr wohl etwas mehr als 300€, also den Mindestsatz bekommen, plus eben Kindergeld von 184 €.

Mitglied inaktiv - 04.04.2014, 07:57



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