Sehr geehrte Frau Bader.
Wenn ein befristeter Mietvertrag zum 31.12.ausläuft wann muß der Vermieter dann schriftlich kündigen???und mit welcher Begründung??
Gibt es eine Sonderklausel wenn man Alleinerziehend mit 2 Kindern im EU ist und finanziel gar nicht in der Lage ist umzuziehen,da man keine Sozialhilfe beantragt.Was kann man da tun????LG Kara
Mitglied inaktiv - 26.10.2001, 17:07
Antwort auf:
Befristeter Mietvertrag....
Liebe Kara,
er muss die vertraglich vorgeschrieben KüFrist beachten und braucht gar keine Begründung.
Alleine die Tatsache, dass man alleinerziehend ist und zwei Kinder hat, reicht nicht aus, um die sog. Sozialklausel gem § 556 a BGB zu erfüllen. Hierfür ist eine ungewöhnliche Härte erforderlich, wie zB Umschulung ist Mitten im Schuljahr notwendig, weil es in der Umgebung keine vergleichbare Whg. gibt.
Ich rate Ihnen, dem Mieterverein beizutreten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2001