Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 31.08.2004 ausläuft. Jetzt bin ich schwanger, der Entbindungstermin ist der 30.08.2004. Welche finanzielle Mittel stehen mir zu ? Wer bezahlt die 8 Wochen Mutterschaftsgeld oder entfällt dies, weil der Vertrag befristet ist ?
Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 19.03.2004, 10:41
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2004
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag
hallo,
Sie rahlten Leistungen vom AG bis zum Ende des vertrages. Danach zahlt die KK MG. Nach der Mutterschfrist müssen Sie sich beim AA melden, wenn Sie dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2004