Sehr geehrte Fr. Bader, leider binich durch die Suchfunktion nicht "schlauer" geworden und muß Ihnen nun doch eine Frage stellen. Ich bin Arzthelferin und habe vor 2 Jahren eine neue Stelle angetreten (da mein Chef die Praxis aus Altersgründen abgab). Ich wurde in der neuen Praxis als Mutterschaftsvertretung eingestellt und einen befristeten Vertrag bekommen für 3 Jahre. Nun bin ich nach 2 Jahren in Mutterschutz gegangen, der Vertrag geht bis Juli 2001! Bin ich ab Sommer nächsten Jahres arbeitslos? Oder verlängert sich mein Vertrag um die Zeit des Erziehungsurlaubes? Habe ich Anspruch auf Bundeserziehungsgeld, oder hat das damit nichts zu tun? Mein Chef ist auch ratlos-ich habe ihn darauf angesprochen. Er möchte mich eigentlich weiterbeschäftigen, aber bevor ich keinen neuen Vertrag habe, möchte ich wissen, welche Rechte (oder auch nicht) mir zustehen. Auf eine mündliche Absprache will ich mich nicht einlassen, oder ist das unerheblich? Danke für Ihre Hilfe Bettina
Mitglied inaktiv - 06.11.2000, 10:23