Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch

Hallo Frau Bader, Meine Situation ist etwas verzwickt. Ich ( Erzieherin) stehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis ( befristet wegen Schwangerschaftsvertretung). Der Vertrag läuft zum 31.8.2014 aus. Ich (32) habe letztes Jahr im November eine Fehlgeburt erlitten. Der Vertrag wird wahrscheinlich trotzdem verlängert für ein Jahr (akuter Personalmangel). Gewissheit bekomme ich demnächst. 1. Frage: für den fall das der Vertrag verlängert wird und ich eine mündliche oder schriftliche Zusage habe, ich aber in dem Zeitraum von jetzt bis zum offiziellen Vertragsbeginn am 1.9.2014 wieder schwanger werde, hat der Vertrag trotzdem Gültigkeit? Egal ob schriftlich oder mündlich? 2. Frage, ich werde schwanger und mein Vertrag läuft zum 31.8.2013 aus. Was bekomme ich dann für Geld? Hab ich Anspruch auf Mutterschftsgeld? Wer hat Anspruch darauf! Und wenn ja in welcher Höhe? Bekomme ich anschließend Elterngeld? Und wenn ja wie berechnet sich die Höhe? Man bekommt diese Gelder doch nur wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht, oder? Ich finde es wird einem heutzutage ganz schön schwer gemacht Kinder zu bekommen. Und das als ehrlicher Arbeitnehmer! Ich fühle mich regelrecht diskriminiert! Vielen Dank und liebe Grüße, Katja

von Katimuck am 02.03.2014, 10:22



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch

Hallo, 1. Ja, er hat Gültigkeit. bei mündlich müssen Sie es aber beweisen können. 2. Arbeitslosengeld 1(wenn die Voraussetzungen gegeben sind) ODER Elterngeld Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch

Elterngeld, Kondergeld, Elternzeit, davon träumen Frauen in anderen Ländern ! Den neuen Vertrag solltest Du schriftlich haben um Dich darauf zu berufen. Wenn er nicht verlängert wird schau Dich doch jetzt schon um damit Du woanders in eine Festanstellung kommst. Mutterwchaftsgeld bei ALG1 wird in Höhe des Krankengeldes sein. Elterngeld steht jedem zu, eben 67% von dem was Du in den 12 Monaten vor Mutterwchutz verdient hast. Für den Rest gibt es ja auch noch einen Vater zum Kind.

von Sternenschnuppe am 02.03.2014, 10:47



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch

Das stimmt....meine Schwägerin in Italien kriegt gar nichts weil ihr Mann mit 1400 euro netto zuviel verdient!! Dort gibts so gut wie kein Kindergeld, Betreuungsgeld sowieso nicht und auch kein Elterngeld. Und nach einem Jahr Elternzeit muss man wieder am Arbeitsplatz erscheinen sonst ist man gekündigt. Dort werden die Kinder nicht nachdem geplant wann man am meisten abkassieren kann ;-) aber damit will ich jetzt niemanden angreifen. denn warum auch nicht alles ausnützen...Solange es noch machbar ist in Deutschland, werde ich auch alles in Anspruch nehmen was es gibt.

von littlestarling82 am 02.03.2014, 15:18



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Befristeter Arbeitsvertrag und BV

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen. Nach einer späten Fehlgeburt und einer Totgeburt bekomme ich in meiner aktuellen Schwangerschaft wahrscheinlich ein BV. Ich habe aber nur einen befristeten AV bis 31.12.2020. Der Mutterschutz beginnt am 06.01.2021. Ich weiß, dass ich in dieser Zeit keinen Anspruch auf ALG1 habe. Bin ich aber trot...


Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo Ich bin in der 10 SSW und in 3 Monaten läuft mein befristeter Arbeitsvertrag ab. Ich habe super Bewertungen das sie mich übernehmen würden, da ich nun schwanger bin und direkt im Beschäftigtigungsverbot stecke denke ich das ich nun keine Chance auf einen festen Arbeitsvertrag habe. Sodas die Situation entsteht das ich in 3 Monaten Arbeits...


Elterngeld - befristeter Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir bei meinen Fragen helfen. Nun bin ich Schwanger in der 10 Woche und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Mitte August nächsten Jahres aus. Ich arbeite in einer Schule und mein Vertrag wurde jährlich verlängert. Aber Ich vermute dass mein Vertrag nicht verlängert wird, da ich nicht arbeiten kann...


befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft

Guten Tag, ich bin schwanger und krankgeschrieben und mein Arbeitsvertrag endet in paar Tagen. Einen neuen Job habe ich nicht. Wer zahlt mir dann das Geld? Ist es meine Krankenkasse? Wenn ja, wie lange und wie hoch ist das Krankengeld? Mein Entbindungstermin ist im April. Was ist hier der Unterschied zum Beschäftigungsverbot? Vielen Dank im...


Wer ist zuständig wenn mein befristeter Arbeitsvertrag im Mutterschutz ausläuft?

Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 24.09.2021 aus. Bisher gab es noch kein Gespräch einer möglichen Verlängerung wobei ich mir nicht sehr große Hoffnungen mache. Der ET ist am 10.10.21. Da ja der Mutterschutz im September schon läuft würde mich interessieren wer ab dem 25.9. für mich zuständig ist. Bin ich dann mi...


Befristeter Arbeitsvertrag, kinderwunsch

Guten Abend, ich bin Mutter von 3 Kindern und wir haben noch einen Kinderwunsch. Ich habe vor 5 Monaten einen neuen Job bei einem kirchlichen Trager angefangen. Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet.... Meine Frage ist wie es aussieht wenn ich in den nächsten Monaten Schwanger werden würde? Mir ist bewusst das der ag mich nicht länger beschäftigen m...


Elterngeld und befristeter Arbeitsvertrag

Guten Tag, ich bin im 4. Monat schwanger. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet im August 2022. Der errechnete Geburtstermin des Kindes ist der 19. Juli 2022. Da ich in den letzten 18 Monaten versicherungspflichtig als Teilzeitbeschäftigte angestellt war, habe ich außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist es richtig, dass die Höhe und ...


Befristeter Arbeitsvertrag Beschäftigungsverbot Arbeitslos

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A...


Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, habe bereits die schriftliche Bestätigung des AG, dass der Vertrag nach Ablauf der Befristung entfristet wird. Kann er dies nach Bekanntgabe der Schwangerschaft doch nicht machen, oder wäre das Diskriminierung?


Befristeter Arbeitsvertrag vor Geburt / Elterngeld für zweites Kind

Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan...