Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitsvertrag: Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.10.2004 ausläuft. Ich bin jetzt in der 30. Woche schwanger, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 11.August. Der Mutterschutz läuft also bis 06.10.2004 (wenn man das so genau planen kann). Ist es wahr, dass ich dann theoretisch ab 07.10.2004 wieder arbeiten oder Urlaub nehmen muß bis der Vertrag beendet ist oder kann ich für diese Zeit ganz normal Elternzeit beantragen? Mein Arbeitgeber hat heute vorgeschlagen, den Vertrag zu ändern und nur bis 07.10.2004 zu befristen. Ich habe aber das Gefühl, dass das zu meinem Nachteil ist. Wenn ich Elternzeit beantragen kann, muss er mir ja auch kein Geld mehr zahlen, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 03.06.2004, 12:45