Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis und habe vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin. Der Entbindungstermin liegt ca. 4 Monate vor Vertragsende. Ich wäre also zu diesem Zeitpunkt des Vertragsendes bereits in Elternzeit. Vor einigen Wochen habe ich bereits eine schriftliche Zusage bekomme, dass mein Vertrag um weitere 3 Jahre verlängert wird, der neue Vertrag sollte mir in Kürze zugehen, liegt aber noch nicht vor. Nun hoffe ich, dass ich den verlängerten Vertrag unterschreiben kann, bevor man meine Schwangerschaft sieht. Kann mein Arbeitgeber mir die Verlängerung des Areitsvertrages denn jetzt noch verwehren, auch wenn sie mir schon schriftlich zugesagt wurde? Zum Zeitpunkt der schriftlichen Zusage war ich noch nicht schwanger, habe also nichts verheimlicht. Viele Grüße
von loum am 23.09.2014, 21:00