Sehr geehrte Frau Bader, am 6.1.2012 ist der Geb.Termin meines ersten Kindes. Nun läuft vorraussichtlich mein Arbeitsvertrag zum 30. September aus, also 14 Wochen vor dem Geb.Termin. Falle ich damit aus dem Mutterschutz raus? Muss ich mich für die 2 Monate vor der Mutterschutzzeit (also Okt+Nov) noch arbeitslos melden? Welchen Nachteil hat das für das spätere Elterngeld? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis mit meinem Arbeitgeber und er wird mir bestimmt helfen, die beste Lösung zu finden. Aber es ist eine kleine Firma (nur 3 volle Angestellte), die es sich evtl. nicht leisten kann mich 2 Monate länger mit regulärem Gehalt einzustellen (damit ich den Mutterschutz beantragen kann). Vor allem wird sich die Firma den Zuschuss zum Mutterschutzgeld nicht leisten können. Ich habe über folgende Lösungen nachgedacht und wäre dankbar, von Ihnen dazu einen Rat zu bekommen: 1) ich gehe wie geplant zum 30.9. raus, muss mich evtl. arbeitslos melden od. ich mache noch einen befr. Job für 2 Monate (evtl. auch als Selbständige). > Damit falle ich aber wahrscheinlich aus dem Mutterschutz raus > könnte ich denn das Elterngeld ab dem Geb.Termin beantragen und die vollen 12 Monate in Anspruch nehmen? Würden die 2-3 Monate, die ich entw. Arbeitslosengeld II od. ein kleines anderes Gehalt (aus befristeter od. selbständiger Arbeit) in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen werden und dieses dann wahrscheinlich verringern? 2) ich versuche meinen Arbeitsvertrag verlängern zu lassen, um den Mutterschutz zu bekommen. > Muss der Vertrag dann innerhalb des Mutterschutzes auslaufen, oder geht es auch kurz vorher? > Wie hoch ist dann das Mutterschutzgeld (volles Netto-Gehalt?) und kann die Firma seinen Anteil vom Bund rückerstattet bekommen? Oder zahlt die KK den ganzen Betrag? Danke schonmal im Voraus! Kamilamila
Mitglied inaktiv - 25.05.2011, 08:42