Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet im Mutterschutz. Nun habe ich von der rbeitsagentur telefonisch die Auskunft bekommen, ich müsse mich dann nicht arbeitssuchend oder arbeitslos melden, da ich ja zunächst in die Kinderbetreuungszeit gehe. Melde sollte ich mich allerdings dann 3 Monate bevor ich aus der Erziehungszeit raus gehe. Ist das so korrekt oder verliere ich dadurch uU Ansprüche? Sonst würde ich nämlich noch diese Woche zur Arbeitsagentur gehen und mich dort melden bzw. postwendend wieder abmelden, da ich ja tatsächlich erstmal 2 Jahre zu Hause bleiben möchte. Dank schonmal für die Antwort, estragon
Mitglied inaktiv - 20.12.2006, 15:10