Frage: Befristeter AV, Mutterschutz, Geld

Hallo, ich blicke irgendwie nicht durch. Bin schwanger, in der 10 Woche. Der Geburtstermin ist der 20.04.2014. Bin seit mehr als 6 Wochen krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Mein Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2013 aus. Meine FA geht davon aus, dass ich nicht wieder auf die Arbeit gehen kann und die Krankschreibung bis zur Geburt bleibt. Fragen: 1. Muß ich mich beim AA melden? Ist schwer, da ich Ruhe brauche und liegen muß 2. Von wem bekomme ich denn Geld ab dem 01.01.2014. 3. Lohnt sich ein Beschäftigungsverbot? Falls ja, von wem würde ich denn Geld ab dem 01.01.2014 bekommen 4. Ich habe Netto ca. 1200 € - wie hoch wäre denn das Geld während des Mutterschutzes 5. Lohn während des Mutterschutzes kommt ja tw. vom AG. Muß er auch zahlen, wenn ich weiter krank geschrieben bin? (falls er den AV verlängert - kostet ihn ja nichts, da ich Krankengeld beziehe) Danke für die Antworten

von sused am 22.09.2013, 11:42



Antwort auf: Befristeter AV, Mutterschutz, Geld

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Des weiteren gibt es bei einem Beschäftigungsverbot mehr Probleme mit dem Arbeitsamt, bei welchen sie sich unverzüglich melden sollten und von welchen die Weiterleitung bekommen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



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