Frage: befristete Verträge und ez?

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Elternzeit des Mannes. Er möchte zwei Monate, aber nicht am stuck nehmen. Er hat immer befristete Verträge beim selben Arbeitgeber und das Kind wird im September geboren. Dann macht er einen Monat. Der Vertrag geht immer bis 15.12. Dann gibt es einen neuen Jahresvertrag. 1. Wenn er beim selben Arbeitgeber bleibt, muss er dann trotzdem in der ersten Mitteilung beide Monate abgeben, obwohl der 2. Monat in einen neuen Vertragszeitraum fällt? 2. Wie wäre die selbe Situation, wenn es einen Arbeitgeber Wechsel gibt? Vielen Dank Kristina

Mitglied inaktiv - 13.04.2018, 10:46



Antwort auf: befristete Verträge und ez?

Hallo, er muss sich direkt nach der Geburt für alle Zeiträume festlegen. Nur bei einem neuen AG müsste er es neu beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2018



Antwort auf: befristete Verträge und ez?

Bei der Anzeige der EZ muss man sich für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes festlegen. Wenn er also innerhalb dieser Zeit EZ nehmen will muss er dieses entsprechend direkt anzeigen - auch wenn sein aktueller Vertrag nicht so lange geht.. Sollte er den AG wechseln kann er diesem die EZ Wünsche mitteilen, meines Wissens nach kann aber bei bereits vorher angezeigte EZ der neue AG diese ablehnen. (Da kann Fr. Bader vielleicht noch etwas genaueres zu sagen). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.04.2018, 11:26



Antwort auf: befristete Verträge und ez?

Immer wieder befristete Verträge beim selben Arbeitgeber??? Sind die Verträge denn sachgrundbefristet?

von chrissicat am 13.04.2018, 21:07



Antwort auf: befristete Verträge und ez?

Bestimmt drittmittel... Bin seit zehn Jahren auf diese Art befristet... Im ÖD geht das alles!

von sophia24 am 13.04.2018, 21:59