Guten Tag Frau Bader,
ich brauche Ihre Hilfe, weil ich bis Heute keine klare Information bekommen konnte.
- Termin für Geburt 24.06.13
- Befristeter Vertrag bis zum 30.09.2013: kann nicht verlängert werden.
Ich möchte nach der Geburt des Kindes für 12 Monaten Elterngeld beziehen. Meine Frage wäre nun, ob ich nach dem Ende des Elterngeldes Arbeitslosengeld I bekommen könnte oder nicht. Wäre es dazu vielleicht sinnvoll, nach der Geburt bis zum Ende des Arbeitsvertrags in Mutterschutz zu bleiben bzw. für eine kurze Zeit bis zum Ende des Vertrags wieder arbeiten, dann, nach dem Ende des Vertrags, sich kurz als arbeitsuchend melden und nur danach mit dem Elterngeld anfangen? Eigentlich möchte ich ab Sommer 2014 lieber wieder arbeiten, aber einen Job zu finden könnte nicht so einfach sein und deswegen frage ich mich, ob eine weise es gibt, trotz dem Elterngeld und dem befristeten Vertrag später Arbeitslosengeld I in Anspruch zu nehmen.
Ich danke Ihnen herzlich.
von
Sofig
am 02.04.2013, 11:33
Antwort auf:
Befrist.Vetrag: Arbeitslosengeld I nach Elterngeld möglich
Hallo,
ja, das können Sie, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (das Kind von jemand anderem betreut wird)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Befrist.Vetrag: Arbeitslosengeld I nach Elterngeld möglich
Hallo
Du denkst zu kompliziert :-)
Du hast Mutterschutz, dann Elternzeit bis zum Ende des Vertrages.
Wenn Du dann wieder arbeiten willst, dann meldest Du Dich beim Arbeitsamt, sobald Du einsetzbar bist und die Kinderbetreuung nachweisen kannst bekommst Du dann auch ALG 1.
Und frage Deinen AG ob Du deinen Urlaub den Du auch noch i Mutterschutz erwirbst vorher nehmen kannst, denn sonst müsste er ihn nach Beendigung des Vertrages auszahlen, das wird dann als Einkommen aufs Elterngeld gerechnet.
Eine schöne Schwangerschaft.
von
Sternenschnuppe
am 02.04.2013, 11:41
Antwort auf:
Befrist.Vetrag: Arbeitslosengeld I nach Elterngeld möglich
Vielen Dank für die rasche Antwort! Ist es aber nicht so, dass ich Elterngeld für 12 Monaten bekomme, selbst wenn mein Vetrag vorher zum Ende kommt, d.h theoretisch,in meinem Fall, bis juni 2014? Auf welcher Basis wird danach ALG 1 kalkuliert?
Herzliche Grüße
von
Sofig
am 02.04.2013, 15:23