Hallo,
meine Freundin ist seit Freitag geschieden und am Samstag hat ihr Ex_Mann sich gegen den Baum gesetzt und ist gestorben!
Nun sagt das Beerdigungsinstitut das sie die kosten übernehmen muß für die Beerdigung!Das kann doch gar nicht sein oder?Immerhin sind sie getrennte Menschen.Seine Eltern leben noch dann müßten die das doch übernehmen ,oder?
Lg Silke
Mitglied inaktiv - 02.05.2006, 20:48
Antwort auf:
Beerdigung des Ex-Partners!
Hallo,
klären Sie, ob sie schon rechtskräftig geschieden ist(Rechtsmittelverzicht in der Verhandlung), ansonsten ist sie ERbe mit allem drum und dran.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2006
Antwort auf:
Beerdigung des Ex-Partners!
Es könnte sein, daß die ehe noch nicht rechtskräftig geschieden war.
Das bedeutet: Nach dem Richterspruch haben beide seiten 4 (oder 6 oder 8 ) Wochen (?) Zeit, nochmal Widerspruch einzulegen.
Es sei denn, es hätten bei noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichtet.
Stimmt das so Frau Bader?
WENN kein Rechtsmittelverzicht eingelegt war, dann ist sie auch noch Erbberechtigt!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.05.2006, 21:35