Frage: Beendigung der EZ & baldige Geburt

Hallo Frau Bader, kann ich meine Elternzeit über 3 1/2 Jahre ( 3 Jahre gesetzl. + 1/2 Jahr auf Betriebsvereinbarung) problemlos um einen weiteren Monat verlängern? Mein Sachverhalt: Meine Elternzeit läuft Anfang nächsten Jahres nach 3 1/2 Jahren (s.o.) aus. Ich werde voraussichtlich im Herbst zwei Tage die Woche in meiner alten Firma wieder anfangen zu arbeiten, Vertrag ist auf dem Weg durch den Betriebsrat. Nun bin ich "unplanmäßig" erneut schwanger geworden. ET ist ca. vier Wochen nach Auslauf der 3 1/2 Jahre EZ Anfang nächsten Jahres. Ist eine weitere Verlängerung der EZ in beiderseitigen Einverständnis möglich? Welche rechtlichen Konsequenzen hat das hinsichtlich meines Ursprungsvertrages über eine Ganztagsstelle? Lieben Gruß Juli

Mitglied inaktiv - 29.07.2007, 21:07



Antwort auf: Beendigung der EZ & baldige Geburt

Hallo, man kann das vereinbaren, dass ist aber keine EZ, sondern ein Ruhen des Vertrages. Dies führt zu Einbussen bei MG und EG. Ausserdem ist die Frage der KK zu klären. Sinnvoller wäre es, arbeiten zu gehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.07.2007



Antwort auf: Beendigung der EZ & baldige Geburt

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hoffe, dass mein Arbeitgeber nicht das Vertragsangebot zurückzieht, wenn ich ihm sage, dass ich erneut schwanger bin. Lieben Gruß Juli

Mitglied inaktiv - 30.07.2007, 17:35



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