Hallo Frau Bader, kann ich meine Elternzeit über 3 1/2 Jahre ( 3 Jahre gesetzl. + 1/2 Jahr auf Betriebsvereinbarung) problemlos um einen weiteren Monat verlängern? Mein Sachverhalt: Meine Elternzeit läuft Anfang nächsten Jahres nach 3 1/2 Jahren (s.o.) aus. Ich werde voraussichtlich im Herbst zwei Tage die Woche in meiner alten Firma wieder anfangen zu arbeiten, Vertrag ist auf dem Weg durch den Betriebsrat. Nun bin ich "unplanmäßig" erneut schwanger geworden. ET ist ca. vier Wochen nach Auslauf der 3 1/2 Jahre EZ Anfang nächsten Jahres. Ist eine weitere Verlängerung der EZ in beiderseitigen Einverständnis möglich? Welche rechtlichen Konsequenzen hat das hinsichtlich meines Ursprungsvertrages über eine Ganztagsstelle? Lieben Gruß Juli
Mitglied inaktiv - 29.07.2007, 21:07