Liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber für den 1. und den 13. Lebensmonat meiner Tochter Elternzeit angemeldet. Der 13. Lebensmonat geht vom 20.05.2016 bis zum 19.06.2016. Ich möchte jetzt fristgerecht mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.2016 kündigen und zum 01.07.2016 einen neuen Job beginnen. Nun meine Frage: Kann ich zum 20.05.2016 meine Elternzeit antreten, oder muss ich aufgrund der Kündigung bis zum 31.05.2016 arbeiten? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
von Peter85 am 14.02.2016, 19:17