Beeinflusst eigene Kündigung die beantragte Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beeinflusst eigene Kündigung die beantragte Elternzeit?

Liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber für den 1. und den 13. Lebensmonat meiner Tochter Elternzeit angemeldet. Der 13. Lebensmonat geht vom 20.05.2016 bis zum 19.06.2016. Ich möchte jetzt fristgerecht mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.2016 kündigen und zum 01.07.2016 einen neuen Job beginnen. Nun meine Frage: Kann ich zum 20.05.2016 meine Elternzeit antreten, oder muss ich aufgrund der Kündigung bis zum 31.05.2016 arbeiten? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

von Peter85 am 14.02.2016, 19:17



Antwort auf: Beeinflusst eigene Kündigung die beantragte Elternzeit?

Hallo, Sie müssen beim neuen AG neue Ez beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2016



Antwort auf: Beeinflusst eigene Kündigung die beantragte Elternzeit?

Kündige doch zu 30.6. dann hast du keine Probleme.

von IngoAC am 17.02.2016, 09:55



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