Frage: bedarfsgemeinschaft

hallo, mein man ist selbständig,aber wir können als familie davon noch nicht leben und bekommen alg2.ich bin mit unserer kleinsten noch bis 04/09 in elternzeit.könnte mein man mich in dieser zeit auf 400 euro basis oder ähnlichem in seinem laden einstellen,als bürohilfe?oder ist das in einer bedarfsgemeinschaft nicht möglich? danke susanne

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 16:55



Antwort auf: bedarfsgemeinschaft

Hallo, das wird auf die Hartz IV Leistungen angerechnet (bis auf evtl. 100 €) Und er muss die Knappschaft zahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2008