Bedarfsgemeinschaft und Elterngeld + Kindergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bedarfsgemeinschaft und Elterngeld + Kindergeld

Wird das Elterngeld 2011 und Kindergeld angerechnet, wenn ein Elternteil HARTZ 4 bekommt (ABER eine Betriebliche Umschulung macht) und der andere Schüler ist? Das Kind kommt Ende des Jahres. Schule und Umschulung wird fortgesetzt (Dank Kinderkrippe/Tagesmutter)Vielen Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 15.07.2011, 19:34



Antwort auf: Bedarfsgemeinschaft und Elterngeld + Kindergeld

Hallo, wenn derjenige, der das EG beantragt, nicht länger als 30 Std/ Wo. arbeitet u vorher keinen Verdienst hat, wird er den Pauschbetrag iHv 300 € erhalten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2011



Antwort auf: Bedarfsgemeinschaft und Elterngeld + Kindergeld

Aber die Ausbildung und Umschulung beinhaltet mehr als 30 Std. die Woche. Bekommt man das Elterngeld trotzdem nicht angerechnet, wegen Hartz4 und Bedarfsgemeinschaft?! Die vom Jobcenter meinen, dass das Elterngeld und Kindergeld angerechnet wird, da ein Elternteil Hartz 4 bezieht (Umschulung). Vielen Dank im Voraus

Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 16:10



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