Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit in der 13. Woche schwanger und frage mich, wie es im Falle eines Beschäftigungsverbotes aussehen würde, da es wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird. Zur Zeit bin ich in Teilzeit (30 Stunden) die Woche beschäftigt ab dem 01.09.2008 werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Dies hatte ich bereits vor der Schwangerschaft bei meinem AG beantragt. Wenn der Frauenarzt nun ein Beschäftigungsverbot erteilt z.B. ab dem 01.09.2008, welches Gehalt muß mein AG dann während des Verbotes zahlen? Die letzten 3 Monate aus meiner Teilzeitbeschäftigung oder die Höhe des Entgeltes aus meiner Vollzeitbeschäftigung, da sich ab dem 01.09.2008 der Tatbestand (Vollzeit) geändert hat? Ich habe ein gleichbleibendes festes Monatsentgelt. Danke Kathrin
Mitglied inaktiv - 31.08.2008, 13:22