Frage: Beantragung Elternzeit

Guten Tag! Wann muss ich ez beantragen? Bis ei e Woche nach Geburt oder bis sieben Wochen vor et? Mein et ist der 30.8. Ich möchte ez ab geburt für drei Jahre nehmen. Meine Personalabteilung sagt ich bin zu spät dran! Wie ist hier die Rechtslage?

von dreambaby2 am 10.08.2015, 12:55



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Hallo, 1 Wo. nach Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2015



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Innerhalb einer Woche nach Geburt. Oder meinen die das Mutterschutzgeld ? Hast Du da alles abgegeben ? Elternzeit zählt ab Geburt, muss aber durch die 8 Wochen Mutterschutz erst innerhalb der ersten Woche nach Geburt gemeldet werden. 7 Wochen bevor sie aktiv genutzt wird.

von Sternenschnuppe am 10.08.2015, 12:57



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Was hat denn das mutterschutzgeld mit meiner Elternzeit zu tun?

von dreambaby2 am 10.08.2015, 13:06



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Ob sie nicht Elternzeit meinen sondern Mutterschutzgeld, welches zu spät beantragt wurde ? Aber wenn das läuft dann ist da alles gut. Mit der Elternzeit ist es auf jeden Fall wie oben beschrieben. Um genauer zu sein eine Woche ab errechneten ET wenn das Kind eher kommt. Innerhalb einer Woche ab ET.

von Sternenschnuppe am 10.08.2015, 13:22



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Warum weiß das eine persa nicht? ?? Kannst du mir sagen wo das offiziell steht?

von dreambaby2 am 10.08.2015, 13:25



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

7 Wochen VOR Antritt. Da Frau aber ein absolutes Beschäftigungsverbot nach der Geburt hat - schimpft sich Mutterschutz - das mindestens 8 Wochen beträgt, kann Frau sich bis zu 1 Woche nach der Geburt Zeit lassen. Dann läuft das quasie "nebenbei". Wenn das Kind zum Termin kommt. Bei Frühgeburten und Mehrlingen gibt es andere Fristen. Mann dagegen nicht, der muss 7 Wochen vor voraussichtlichen ET melden. ABER !!! der AG kann immer FREIWILLIG auch kürzere Fristen genehmigen. Ach ja, nur damit die auch das richtige Datum dann im Perso-Büro weiß, der 3te Geburtstag Deines Kindes ist dann dein erster offizieller Arbeitstag wieder.

Mitglied inaktiv - 10.08.2015, 13:35



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Frau Bader arbeitet sich gerade durch, sie wird Dir dazu einen Paragrafen nennen. Da Du wegen Mutterschutz acht Wochen nach der Geburt gar nicht arbeiten darfst. Ist es ausreichend die Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt zu melden um die 7 Wochen einzuhalten. Du kannst also gar nicht zu spät sein.

von Sternenschnuppe am 10.08.2015, 13:41



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Schau mal hier rein: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Zitat...... Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers – gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten. Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit, die zwischen der Geburt des Kindes und seinem dritten Geburtstag liegt, schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z.B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Soll die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen (Elternzeit Vater), muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Die Mutter muss ihre Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist anmelden. Kommt das Kind am errechneten Termin oder später zur Welt, muss die Anmeldung der Elternzeit der Mutter also innerhalb der ersten Lebenswoche des Kindes dem Arbeitgeber zugegangen sein. Bei einer vorzeitigen Entbindung, medizinisch attestierten Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt ist die nachgeburtliche Schutzfrist länger und die Mutter hat nach der Entbindung somit etwas mehr Zeit, die Anmeldung vorzunehmen. Eine frühere Anmeldung der Elternzeit gegenüber der Arbeitgeberseite ist nicht ratsam, da der besondere Kündigungsschutz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes frü- hestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist, also bei einer Elternzeit ab Geburt, acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin besteht. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z.B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters). Für Geburten ab 1. Juli 2015 beträgt die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen. Wird die Anmeldefrist bei der Erklärung nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Eine nochmalige Anmeldung ist nicht erforderlich. Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Anmeldung der Elternzeit, z.B. von der Arbeitgeberseite, bestätigen zu lassen oder sie per Einwurfeinschreiben zu senden. Damit für Arbeitgeber und Eltern klar ist, für welchen Zeitraum die Elternzeit beansprucht wird, sollten bei der Anmeldung Beginn und Ende der Elternzeit mit genauen Daten angegeben werden. Auf Formulierungen wie „Elternzeit für ein Jahr“ sollte möglichst verzichtet werden. Väter, die ihre Elternzeit unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes beginnen möchten, sollten für deren Beginn „ab Geburt“ angeben. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber in der Anmeldung über den voraussichtlichen Geburtstermin informiert werden, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen treffen kann (z.B. Einstellung einer Elternzeitvertretung)

Mitglied inaktiv - 10.08.2015, 13:45



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Hallo ihr alle! Vielen Dank für eure Hilfe! Habe gerade nochmal mit dem personalburo gesprochen. Die wollen das nochmal prüfen. Auch den auszug vom Ministerium.

von dreambaby2 am 10.08.2015, 14:18



Antwort auf: Beantragung Elternzeit

Ein echtes Armutszeugnis für diese Personalabteilung. Frag die doch mal wie Du außerhalb der Frist sein kannst, wenn das Kind noch nicht einmal geboren ist und Du nach der Geburt 8 Wochen nicht arbeiten darfst. Die Antwort würde mich mal interessieren :-)

von Sternenschnuppe am 10.08.2015, 14:25



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