Frage:
Beantragung Elternzeit
Guten Tag!
Wann muss ich ez beantragen? Bis ei e Woche nach Geburt oder bis sieben Wochen vor et?
Mein et ist der 30.8.
Ich möchte ez ab geburt für drei Jahre nehmen.
Meine Personalabteilung sagt ich bin zu spät dran! Wie ist hier die Rechtslage?
von
dreambaby2
am 10.08.2015, 12:55
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit
Hallo,
1 Wo. nach Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2015
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit
Innerhalb einer Woche nach Geburt.
Oder meinen die das Mutterschutzgeld ? Hast Du da alles abgegeben ?
Elternzeit zählt ab Geburt, muss aber durch die 8 Wochen Mutterschutz erst innerhalb der ersten Woche nach Geburt gemeldet werden. 7 Wochen bevor sie aktiv genutzt wird.
von
Sternenschnuppe
am 10.08.2015, 12:57
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Beantragung Elternzeit
Was hat denn das mutterschutzgeld mit meiner Elternzeit zu tun?
von
dreambaby2
am 10.08.2015, 13:06
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Beantragung Elternzeit
Ob sie nicht Elternzeit meinen sondern Mutterschutzgeld, welches zu spät beantragt wurde ?
Aber wenn das läuft dann ist da alles gut.
Mit der Elternzeit ist es auf jeden Fall wie oben beschrieben.
Um genauer zu sein eine Woche ab errechneten ET wenn das Kind eher kommt.
Innerhalb einer Woche ab ET.
von
Sternenschnuppe
am 10.08.2015, 13:22
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Beantragung Elternzeit
Warum weiß das eine persa nicht? ?? Kannst du mir sagen wo das offiziell steht?
von
dreambaby2
am 10.08.2015, 13:25
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Beantragung Elternzeit
7 Wochen VOR Antritt.
Da Frau aber ein absolutes Beschäftigungsverbot nach der Geburt hat - schimpft sich Mutterschutz - das mindestens 8 Wochen beträgt, kann Frau sich bis zu 1 Woche nach der Geburt Zeit lassen. Dann läuft das quasie "nebenbei". Wenn das Kind zum Termin kommt. Bei Frühgeburten und Mehrlingen gibt es andere Fristen. Mann dagegen nicht, der muss 7 Wochen vor voraussichtlichen ET melden.
ABER !!! der AG kann immer FREIWILLIG auch kürzere Fristen genehmigen.
Ach ja, nur damit die auch das richtige Datum dann im Perso-Büro weiß, der 3te Geburtstag Deines Kindes ist dann dein erster offizieller Arbeitstag wieder.
Mitglied inaktiv - 10.08.2015, 13:35
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Beantragung Elternzeit
Frau Bader arbeitet sich gerade durch, sie wird Dir dazu einen Paragrafen nennen.
Da Du wegen Mutterschutz acht Wochen nach der Geburt gar nicht arbeiten darfst. Ist es ausreichend die Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt zu melden um die 7 Wochen einzuhalten.
Du kannst also gar nicht zu spät sein.
von
Sternenschnuppe
am 10.08.2015, 13:41
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit
Schau mal hier rein: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Zitat......
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers –
gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten.
Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit,
die zwischen der Geburt des Kindes und seinem dritten
Geburtstag liegt, schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt
werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar
an die Geburt des Kindes (z.B. Elternzeit des Vaters) oder
an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Soll die Elternzeit
mit der Geburt des Kindes beginnen (Elternzeit Vater), muss
die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten
Geburtstermin erfolgen. Die Mutter muss ihre Elternzeit
spätestens sieben Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist
anmelden. Kommt das Kind am errechneten Termin
oder später zur Welt, muss die Anmeldung der Elternzeit der
Mutter also innerhalb der ersten Lebenswoche des Kindes dem
Arbeitgeber zugegangen sein. Bei einer vorzeitigen Entbindung,
medizinisch attestierten Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt ist
die nachgeburtliche Schutzfrist länger und die Mutter hat nach
der Entbindung somit etwas mehr Zeit, die Anmeldung vorzunehmen.
Eine frühere Anmeldung der Elternzeit gegenüber
der Arbeitgeberseite ist nicht ratsam, da der besondere Kündigungsschutz
des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes frü-
hestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist, also bei
einer Elternzeit ab Geburt, acht Wochen vor dem errechneten
Geburtstermin besteht. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise
auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z.B. zu
Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig
planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters).
Für Geburten ab 1. Juli 2015 beträgt die Anmeldefrist für die
Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten
Geburtstag des Kindes 13 Wochen.
Wird die Anmeldefrist bei der Erklärung nicht eingehalten,
verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend.
Eine nochmalige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Anmeldung der
Elternzeit, z.B. von der Arbeitgeberseite, bestätigen zu lassen
oder sie per Einwurfeinschreiben zu senden.
Damit für Arbeitgeber und Eltern klar ist, für welchen Zeitraum
die Elternzeit beansprucht wird, sollten bei der Anmeldung
Beginn und Ende der Elternzeit mit genauen Daten angegeben
werden. Auf Formulierungen wie „Elternzeit für ein Jahr“ sollte
möglichst verzichtet werden.
Väter, die ihre Elternzeit unmittelbar nach der Geburt ihres
Kindes beginnen möchten, sollten für deren Beginn „ab Geburt“
angeben. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber in der Anmeldung
über den voraussichtlichen Geburtstermin informiert
werden, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen treffen
kann (z.B. Einstellung einer Elternzeitvertretung)
Mitglied inaktiv - 10.08.2015, 13:45
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit
Hallo ihr alle! Vielen Dank für eure Hilfe! Habe gerade nochmal mit dem personalburo gesprochen. Die wollen das nochmal prüfen. Auch den auszug vom Ministerium.
von
dreambaby2
am 10.08.2015, 14:18
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit
Ein echtes Armutszeugnis für diese Personalabteilung.
Frag die doch mal wie Du außerhalb der Frist sein kannst, wenn das Kind noch nicht einmal geboren ist und Du nach der Geburt 8 Wochen nicht arbeiten darfst.
Die Antwort würde mich mal interessieren :-)
von
Sternenschnuppe
am 10.08.2015, 14:25