Hallo Frau Bader, ich habe mal wieder eine kleine Frage. Könnte ich bereits mit dem ersten Elterngeldantrag beim AG das 3. Jahr in Teilzeit mit beantragen, sodass das 3. Jahr in Teilzeit auch gleich mit genehmigt werden muss? Oder macht die Beantragung für das3. Jahr in Teilzeit erst im 2. Jahr Sinn, aufgrund der Mitarbeiteranzahl? Hintergrund ist die Sicherheit eines KiTa Platzes, denn diesen möchte ich gerne schon früh nach der Geburt beantragen, weiß allerdings ja die Betreuungsstunden aufgrund des 3. Jahres nicht. Zur Zeit sind wir mehr als 15 MA im Betrieb. Vielen Dank im Voraus
von Sinna am 23.09.2014, 11:56