Liebe Frau Bader, bezüglich der Elternzeit habe ich jetzt schon Einiges gelesen, aber so ganz schlüssig ist es für mich leider dennoch nicht. Daher wende ich mich an Sie. Ursprünglich wollte ich für 1 Jahr Elternzeit beantragen mit der Option auf Verlängerung. Jetzt habe ich, wie auch viele andere schon, gelesen, dass bei Beantragung für 1 Jahr kein Anspruch auf eine Verlängerung besteht. Wie sieht es allerdings aus, wenn ich bei der Beantragung der Elternzeit mein Schreiben wie folgt formuliere: "Hiermit möchte ich Elternzeit für die Dauer von einem Jahr anzeigen mit der Option auf Verlängerung auf ein weiteres Jahr. Sollte eine Verlängerung nach einem Jahr nicht möglich sein, zeige ich die Elternzeit hiermit für 2 Jahre an. Ich bitte um schriftliche Bestätigung."? Vielen Dank für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 13:36