Liebe Fr. Bader, mein Ehemann hat vor 2 Wochen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Bis 28.2.20 soll er noch für Entgelt arbeiten und wird danach bis 30.4.20 bei vollem Lohn freigestellt. Ende Oktober 19 wird unser Kind zur Welt kommen. Am liebsten würde mein Mann im Dez 19 und Jan 20 in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ist das möglich, obwohl er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat oder kann es sein, dass ihn da Konsequenzen treffen (Aufhebungsvertrag nicht mehr gültig oder AG zieht Abfindung zurück oä)? Besten Dank Cubi
von Cubi am 30.09.2019, 21:20