beantragter und genehmigter Urlaub und dann Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: beantragter und genehmigter Urlaub und dann Elternzeit

Hallo, mein Mann muss seinen Urlaub immer recht früh für das nächste Jahr beantragen, sodass er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass wir ein zweites Kind erwarten. Er würde sehr gern wieder den ersten Monat zu Hause bleiben (und dann später noch 2), um mich zu unterstützen. Was passiert mit seinen Urlaubstagen, die nun wahrscheinlich innerhalb des ersten Lebensmonats des Kindes liegen? Bekommt er die wieder gutgeschrieben oder sind sie in dem Moment "verloren"? Er kann den Urlaub aber auch nicht einfach zurück ziehen, da es stark vom Geburtstermin abhängt, ob der die Tage noch nehmen muss oder nicht. Sollte das Kind 2-3 Tage früher als berechnet kommen, benötigt er die Urlaubstage noch. Viele Grüße

von EmmaKKU am 27.03.2019, 11:16



Antwort auf: beantragter und genehmigter Urlaub und dann Elternzeit

Hallo, er kann doch EZ (mind 2 Mo.) nehmen. Da schreibt er in den Antrag, dass er ab Geburt, voraussichtlich...beantragt. Den Urlaub kann er dann trotzdem nehmen oder, wenn der AG zustimmt, aufheben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2019



Antwort auf: beantragter und genehmigter Urlaub und dann Elternzeit

Vielen dank für Ihre Antwort. Allerdings haben Sie meine Frage falsch verstanden. Mir ging es nicht darum, wie er die EZ beantragt. Voraussichtliche Entbindung 7.8., damit hätte er EZ 7.8-6.9., was passiert mit den Urlaubstagen, die er für August bereits genehmigt bekommen hat? Ag sagt wäre mit EZ abgegolten, da genehmigter Urlaub auch genommener Urlaub wäre. Stimmt das?

von EmmaKKU am 29.03.2019, 10:21



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