Hallo Frau Bader,
ich möchte meinen Antrag auf Elternzeit in Kombination mit einem Antrag auf Teilzeittätigkeit stellen (30 Wochenstunden ab dem 13. Lebensmonat des Kindes). Aber was passiert, wenn ich noch keinen Kitaplatz bis zum 13. Lebensmonat unseres Kindes gefunden habe und somit die beantragte Teilzeittätigkeit nicht rechtzeitig aufnehmen kann?
Habe ich dann keinen Anspruch mehr auf die heute vereinbarte Teilzeittätigkeit? Oder lässt sich der Arbeitsbeginn ohne nachteilige Konsequenzen für mich einfach verschieben?
Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma mit weniger als 15 Angestellten...
Herzlichen Dank für die Antwort!
von
Regina80
am 05.05.2013, 20:28
Antwort auf:
Beantragte Teilzeitbeschäftigung beginnt, aber kein Kitaplatz vorhanden
Hallo,
ich würde dem AG unverbindlich die geplante TZ mitteilen,damit er planen kann. Und den Antrag dann erst vorher stellen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2013
Antwort auf:
Beantragte Teilzeitbeschäftigung beginnt, aber kein Kitaplatz vorhanden
Gerade in kleinen Betrieben muss der Chef schon planen können.
Ich empfehle daher dringend das Gespräch mit dem Chef bis wann er Verbindlichkeit von Dir braucht.
Anmeldung bei vielen Einrichtungen und hinzuziehen von Tagesmüttern.
Es ist so unterschiedlich, einige Orte suchen Kinder um die Plätze zu füllen, in anderen muss man sich am besten schon bei Kinderwunsch auf die Listen setzen lassen um einen Platz zu bekommen.
Finde das raus für Deinen Ort, dann wirst Du schon wissen welch Risiko die Betreuung für Euch wird.
von
Sternenschnuppe
am 05.05.2013, 21:21