Frage: Baugenemigung

Hallo Wir überlegen ein Haus zu kaufen wo eine Do-Garage in Leichtbauweise steht. Eine Baugenemigung liegt allerdings nur für die eine Hälfte vor-bisher gabs da keine Probleme. Kann uns da mehr passieren (Strafe zahlen?) als das wir die eine Hälfte schlimmstenfalls entfernen müßten wenn wir Besitzer wären? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 24.06.2006, 15:19



Antwort auf: Baugenemigung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2006