Hallo Wir überlegen ein Haus zu kaufen wo eine Do-Garage in Leichtbauweise steht. Eine Baugenemigung liegt allerdings nur für die eine Hälfte vor-bisher gabs da keine Probleme. Kann uns da mehr passieren (Strafe zahlen?) als das wir die eine Hälfte schlimmstenfalls entfernen müßten wenn wir Besitzer wären? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 24.06.2006, 15:19